Zitat von »Favian5160«
Das kriegen wir raus, denn ansonsten wäre es laienhaft ausedrückt ein doch recht unproduktives Spiel für sogenannte Stars und Sternchen. Denn ich würde grundsätzlich wollen, dass man meine Bilder weiterverwendet, es sollte ersichtlich sein, dass ich das bin, als Marke wohlgemerkt, doch es zur Gänze einzuschränen macht wenig Sinn, da mein Marktwert sich durch meine Popularität bestimmt. Eine Popularität, die unter anderem durch das Medium Internet heutzutage stark unterstützt wird.
Zitat von »http://www.netzwelt.de/news/84207-netzwelt-wissen-fotos-internet-veroeffentlichen.html«
Auch prominente Personen wie etwa die Bundeskanzlerin, der Papst oder Popstars dürfen ohne Einwilligung fotografiert und veröffentlicht werden, sofern sie sich im öffentlichen Raum aufhalten und nicht die Privat- oder Intimsphäre gestört wird. Ein Schnappschuss über den Gartenzaun des Anwesens eines Filmstars auf Mallorca ist also nicht erlaubt.
Zitat von »http://www.netzwelt.de/news/84207_2-netzwelt-wissen-fotos-internet-veroeffentlichen.html - [b]Mirko Schubert[/b] «
Der Urheber und das Verwertungsrecht
Gerade bei der Veröffentlichung von Fotos im eigenen Blog oder auf der Webseite ist der Anwender nicht immer gleichzeitig der Fotograf. Auch bei der Verwendung von fremden Bildern muss der Nutzer das deutsche Recht beachten. Dabei tritt der Fotograf oder Filmer als Urheber ein und kann in vielen Fällen die Veröffentlichung seines Materials verbieten.
Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist in Deutschland geregelt, dass der Schöpfer von Musik, Fotos, Videos, Sprachwerken, wissenschaftlicher und technischer Darstellungen und Werke aus der Tanzkunst und bildenden Kunst automatisch zum Urheber wird. Eine gesonderte Anmeldung wie etwa in den USA ist nicht erforderlich. Außerdem kann die Urheberschaft nicht an Dritte übertragen werden.
Der Urheber bestimmt nach §12 UrhG allein, ob und wie sein Werk veröffentlicht werden darf. Um fremde Fotos oder Videos im Internet zu verbreiten, bedarf es der Zustimmung des Fotografen oder Filmers. Dazu kann der Urheber anderen Personen Verwertungsrechte wie etwa das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Ausstellung übertragen.
Um ein Bild eines fremden Fotografen auf dem eigenen Blog oder der Webseite zu veröffentlichen, sollte sich der Anwender also an den Urheber wenden und ihn um eine schriftliche Vereinbarung bitten, in der genau geklärt wird, ob und in welchem Maße das Foto verwendet werden darf. In fast allen Fällen wird der Fotograf mindestens auf die Nennung seines Namens als Bildquelle bestehen.
Lizenzbedingungen genau studieren
Da der Anwender aber oft nicht nur ein einziges Bild von einem Fotografen verwenden möchte, ist diese Vorgehensweise häufig mit viel Aufwand verbunden. Deshalb gibt es gerade für die Veröffentlichung im Internet eine große Anzahl von Bilddatenbanken, in denen Fotografen die Bilder einstellen und mit einer einheitlichen Lizenz versehen können.
Daraus können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schöpfen und sich viele Bilder verschiedener Künstler zur Veröffentlichung heraussuchen. Hierbei sollte der Anwender jedoch die Lizenzbedingungen der angebotenen Werke genau studieren. Sie enthalten nicht nur die Übertragung der Verwertungsrechte, sondern legen außerdem fest, wo und in welcher Weise die Fotos verwendet werden dürfen.
Einige Bilddatenbanken setzen zudem einige Lizenzen ein, zwischen denen sich der Urheber entscheiden kann. Die bekannteste ist die Creative-Commons-Lizenz zur freien Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken. Hierbei kann der Fotograf entscheiden, ob er auf die Nennung seines Namens besteht oder sein Bild bearbeitet und kommerziell verwertet werden darf. Auch kann er bestimmen, dass die Weitergabe seines Werkes nur mit den gleichen Lizenzbestimmungen erfolgen darf.
Viele kostenlose Bilder im Netz
Für den eigenen Blog oder die Webseite können Anwender auf einige Bilddatenbanken kostenlos zurückgreifen. Auf anderen Bilderdiensten muss er hingegen einen einmaligen Betrag für das Foto bezahlen. Teilweise unterscheidet sich die Qualität der kostenlosen und kostenpflichtigen Bilder sehr stark.
Kostenlos können zum Beispiel Bilder aus der Fotocommunity Flickr eingesetzt werden, sofern der Fotograf diese mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen oder als Public Domain gekennzeichnet hat. Auch Piqs.de verwendet Creative Commons, hier muss der Nutzer jedoch ausschließlich den Namen des Urhebers nennen und zur Lizenz verlinken.
Die deutsche Fotodatenbank Aboutpixel legt in ihren eigenen Nutzungsbedingungen die Regeln für die Veröffentlichung der angebotenen Bilder fest. Eine der größten freien Bilddatenbanken ist stock.xchng. Durch verschiedene Lizenzen dürfen viele der bereitgestellten Fotos sogar ohne Namensnennung eingesetzt werden.
Als kostenpflichtige Alternativen bieten iStockphoto, Fotolia oder shutterstock eine große Anzahl an professionellen Fotos. Derzeit gilt shutterstock mit über 12 Millionen Fotos und Grafiken als einer der größten Fotoagentur. Die Fotos können Kunden in einem monatlichen Abonnement beziehen.

. deshalb sind solche threads wohl verpönt. wobei im "vorbilder" thread ja mehr als genug bilder drin sind was sich ein wenig widerspricht.
Zitat
der tolle hugo boss coverman muss halt mit seinen knackigen 32,5 kg auf 174 cm grösse ein sixpack haben, die dame von welt braucht idealmasse und darf zwar cellulite haben, aber nicht mehr als körpergrösse minus 180 wiegen.
ilder zu posten?!