.Falsche Annahme, die sich hartnäckig hält. Kommt wohl von dem irreführenden Begriff "Freigrenze".wird wohl ähnlich sein wie bei Gras - solange du das ganze für den "eigenbedarf" daheim hast interessierts niemanden
Zitat
§6a Arzneimittelgesetz (AMG)
(1) Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden.
(2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mala« (06.09.2011, 12:28)
Und erst jetzt kommt der Begriff "Freigrenze" ins Spiel: Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nicht weiter verfolgen, wegen zu geringer Menge. Strafbar ist die Sache aber nach wie vor.
Zitat
"If I could give you guys a message or encourage you to do something, it's just do somethin you believe in and don't think about the money, or don't think about fame, or any of that bullshit.
But if you do something you believe in and you hold yourself to it with consistency, sacrifice and dedication.
You'll be surprised where you end up." - Evan Centopani
Richtig.
Wenn eine Person mehrfach erwischt wird oder bereits erheblich in Erscheinung getreten ist, kann das natürlich auch mal anders ausgehen.
.
Zitat
"If I could give you guys a message or encourage you to do something, it's just do somethin you believe in and don't think about the money, or don't think about fame, or any of that bullshit.
But if you do something you believe in and you hold yourself to it with consistency, sacrifice and dedication.
You'll be surprised where you end up." - Evan Centopani
Wirst Du beim Führen eines Kfz unter Einwirkung von Btm erwischt, folgt ebenfalls immer eine Anzeige aufgrund von §29 BtmG. Denn wer das Zeug im Blut hat, hat es irgendwann auch besessen / erworben. Zudem geht eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Diese dürfte sich dann auch noch bei Dir melden.
Der Stoff war doch nur für meinen Hund
Zitat
(2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.
Hier gehts zu meinem Log 