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endzeit

Eisenharter PITTer

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1

06.09.2011, 11:35

Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln?

Weil wir da gerade beim Thema sind.
Ist Stoffen/Doping etc eigentlich gesetzlich illegal? Also der private Besitz und die private Nutzung?
Der Handel mit bestimmten Mitteln ist ja illegal, aber Testosteron und Ähnliches wird ja auch zur medizinischen Behandlung (Ich weiß nicht, in welchen Fällen, d.h. bei welchen Krankheiten, etc.) verwendet.


Also, meine Frage (weil ich mich da echt nicht auskenne): Wie sieht's mit der Legalität von Anabolika und Ähnlichem aus? ?(
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Richi88

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2

06.09.2011, 11:40

Mein bescheidener Wissensstand: Besitz und einnahme bis zu einer gewissen Menge ("Eigenbedarf") nicht strafbar. Die Höchstgrenze des Eigenbedarfs ist aber verdammt gering, und wenn du mit mehr erwischt wirst wird dir idR Handel unterstellt.

Allerdings ohne Gewähr.
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Cofloh

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3

06.09.2011, 11:51

Soweit ich weiß ist in DE der Besitz strafbar, wenn sie dich damit im Körper überführen hast du allerdigns nix zu befürchten, was insofern absurd ist, da man es für den Konsum auch mal besessen haben muss :D .

hab ich mal so gelesen, kann auch falsch sein. Solange man aber nicht damit handelt wird einem nichts passieren, wird wohl ähnlich sein wie bei Gras - solange du das ganze für den "eigenbedarf" daheim hast interessierts niemanden, da die Justiz da gar nicht nachkommen würde und der Aufwand viel zu groß wäre..
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4

06.09.2011, 12:07

wird wohl ähnlich sein wie bei Gras - solange du das ganze für den "eigenbedarf" daheim hast interessierts niemanden
Falsche Annahme, die sich hartnäckig hält. Kommt wohl von dem irreführenden Begriff "Freigrenze".

Das interessiert grundsätzlich IMMER. Wirst Du unterwegs einer Personenkontrolle unterzogen und man findet Gras bei Dir (und sei es nur 1 Gramm), dann wird IMMER ein Strafverfahren aufgrund §29 BtmG gegen Dich eingeleitet.

Und erst jetzt kommt der Begriff "Freigrenze" ins Spiel: Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nicht weiter verfolgen, wegen zu geringer Menge. Strafbar ist die Sache aber nach wie vor.

Wenn Du das Zeugs nur daheim hast und keiner bekommt es mit, interessiert es in der Tat niemand. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wirst Du beim Führen eines Kfz unter Einwirkung von Btm erwischt, folgt ebenfalls immer eine Anzeige aufgrund von §29 BtmG. Denn wer das Zeug im Blut hat, hat es irgendwann auch besessen / erworben. Zudem geht eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Diese dürfte sich dann auch noch bei Dir melden.

Was Anabolika usw. angeht (auszugsweise):

Zitat

§6a Arzneimittelgesetz (AMG)

(1) Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden.

(2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mala« (06.09.2011, 12:28)


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06.09.2011, 13:21

Und die "nicht geringe Menge" ist in DE so tief bemessen, dass man schon bei einer Ampulle Testo (10ml) z.B. über die "nicht geringe Menge" drüber ist und mit einem Strafverfahren rechnen muss!

http://www.gesetze-im-internet.de/dmmv_2…R175400010.html
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06.09.2011, 14:04

Und erst jetzt kommt der Begriff "Freigrenze" ins Spiel: Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nicht weiter verfolgen, wegen zu geringer Menge. Strafbar ist die Sache aber nach wie vor.

Fast richtig.
Die Staatsanwaltschaft wird möglicherweise das Verfahren nicht weiter verfolgen. Verpflichtet ist sie dazu nicht.
Es kann, muss aber nicht von einer Strafverfolgung abgesehen werden.

Habe das bereits selbst schmerzlich erfahren :)

Zitat

"If I could give you guys a message or encourage you to do something, it's just do somethin you believe in and don't think about the money, or don't think about fame, or any of that bullshit.
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7

06.09.2011, 14:18

Richtig.
Wenn eine Person mehrfach erwischt wird oder bereits erheblich in Erscheinung getreten ist, kann das natürlich auch mal anders ausgehen.

Morski

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8

06.09.2011, 14:21

Richtig.
Wenn eine Person mehrfach erwischt wird oder bereits erheblich in Erscheinung getreten ist, kann das natürlich auch mal anders ausgehen.

Oder auch mal einfach so :D .

Zitat

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9

06.09.2011, 14:41

Ich kenne nicht alle Regelungen der einzelnen Bundesländer. Mag sein, dass das teilweise unterschiedlich gehandhabt wird.

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06.09.2011, 14:49

Wirst Du beim Führen eines Kfz unter Einwirkung von Btm erwischt, folgt ebenfalls immer eine Anzeige aufgrund von §29 BtmG. Denn wer das Zeug im Blut hat, hat es irgendwann auch besessen / erworben. Zudem geht eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Diese dürfte sich dann auch noch bei Dir melden.

Das stimmt aber nur in diesem Falle. WIrd man außerhalb des Autos mit Drogen im Blut erwischt passiert dir rein garnichts.
Die Klausel " Drogenkonsum in D ist legal, der Besitzt aber nicht", scheint auf den ersten Blick abstruß, richtig.
Allerdings wurde dieses Gesetzt erhoben zum Schutze der Drogenkonsumenten/Abhängigen und Opfern.

Beispiel:
Wäre der Konsum illegal müsste eine Person die auf Droge X abkackt und uU. in Lebensgefahr gerät, panische Angst davor haben ins Krankenhaus zu gehen und behandelt zu werden, eben wegen der strafgerichtlichen Folgen.Da jeder Mensch aber das Recht auf medizinische Verpflegung, egal unter welchen Drogen er steht, ein Mensch bleibt ein Mensch, musste dieses Gesetz erhoben werden-----> Arztgeheimniss spielt da auch ne Rolle.
Ein anderes Beispiel sind die Ganzen GHB ( K.O.-Tropfen)-Opfer....was würde mit denen passieren?

Nur mal um das klarzustellen. ;)


Wird bei Anabolika also auch so sein.
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06.09.2011, 14:53

Zitat

(2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.
Der Stoff war doch nur für meinen Hund :rolleyes:
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KDK 600kg: 75%

:-H Hier gehts zu meinem Log *grill*

„Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“
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06.09.2011, 15:00

Du wirst lachen, aber es gibt Leute die lassen sich Caniphedrin für ihren Hund verschreiben und nehmen es dann selber...
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ATP

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06.09.2011, 18:26

Aber ich denke man muss auch nochmal differenzieren zwischen BTM und Steroiden etc!

Derzeit werden Sportler/Konsumenten viel stärker "bestraft" bzw. verfolgt als zu früheren Zeiten. Aus diesem Grund würden die sogenannten "nicht geringen Mengen" auch so drastisch niedrig angesetzt, dass man eigentlich jeden an den Arsch bekommt der nur ein kleines bisschen daheim rumliegen hat!

Da kann es mal schnell mit einer Pulle Testo und ein bisschen Kleinkram richtig teuer werden. So einem in unserem Studio passiert.......da musst du erstmal dein Taschengeld zusammenkratzen! :D
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